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   BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21   

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https://dejure.org/2021,37586
BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21 (https://dejure.org/2021,37586)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2021 - 2 AZR 6/21 (https://dejure.org/2021,37586)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 (https://dejure.org/2021,37586)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung; Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB; "Zeitmoment" und "Umstandsmoment" als gerichtliche Prüfungsschritte bei der Verwirkung; Tarifliches Widerspruchsrecht und Verwirkung des Widerspruchsrechts ...

  • rewis.io

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang, tarifliches Rückkehrrecht, Widerspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergangsrecht - Betriebsübergang; Widerspruch; tarifliches Rückkehrrecht

  • rechtsportal.de

    Betriebsübergangsrecht - Betriebsübergang; Widerspruch; tarifliches Rückkehrrecht

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB kann unabhängig von einem tariflichen Rückkehrrecht verwirken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterrichtung über Betriebsübergang - BAG deutet Rechtsprechungsänderung an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3345
  • NZA 2021, 1405
  • DB 2021, 2431
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
    Da sich die Annahme des Landesarbeitsgerichts insoweit als rechtsfehlerfrei erweist, kann offenbleiben, ob das Revisionsgericht an die "Feststellung" eines Betriebsübergangs durch das Berufungsgericht nach § 559 Abs. 2 ZPO gebunden ist (so BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 27, 29; 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 13, BAGE 124, 323) oder ob dies nicht der Fall ist (so tendenziell BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 37, BAGE 166, 54) .

    b) Das Widerspruchsrecht ist ein auf Verhinderung oder Beseitigung der Rechtsfolge des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gerichtetes Gestaltungsrecht (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 42, BAGE 166, 54; 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn. 32, BAGE 157, 317) .

    Die Frist beginnt unabhängig vom Zeitpunkt des Betriebsübergangs (ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 613a Rn. 100) mit dem Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung durch den Arbeitgeber gemäß § 613a Abs. 5 BGB (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 44, BAGE 166, 54) .

    b) Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB kann aber, wie jedes Recht, nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgeübt und deshalb verwirkt werden (st. Rspr., zuletzt BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 66 ff., BAGE 166, 54).

    Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob die Vorinstanz die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 69, BAGE 166, 54) .

    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger zum Zeitpunkt seines Widerspruchs noch nicht über sein Arbeitsverhältnis disponiert hatte (vgl. hierzu BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 84 f., BAGE 166, 54; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 31 ff.) .

    Es hat - im Einklang mit den vom Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Rechtssätzen - zunächst berücksichtigt, dass - wie vorliegend - bei einer Unterrichtung über die "grundlegenden Informationen" zum Betriebsübergang und einer widerspruchslosen Weiterarbeit des Arbeitnehmers beim Erwerber über einen Zeitraum von sieben Jahren der Widerspruch sich allein aufgrund des Zeitablaufs als mit Treu und Glauben unvereinbar erweisen kann (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 81 f., BAGE 166, 54; 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 19 ff.; grundlegend BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 24 ff., BAGE 160, 70) .

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 100/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
    a) Eine normierte zeitliche Höchstgrenze für die Ausübung des Widerspruchrechts besteht allerdings nicht (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 31) .

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 16) .

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 17; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 27) .

    Es hat - im Einklang mit den vom Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Rechtssätzen - zunächst berücksichtigt, dass - wie vorliegend - bei einer Unterrichtung über die "grundlegenden Informationen" zum Betriebsübergang und einer widerspruchslosen Weiterarbeit des Arbeitnehmers beim Erwerber über einen Zeitraum von sieben Jahren der Widerspruch sich allein aufgrund des Zeitablaufs als mit Treu und Glauben unvereinbar erweisen kann (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 81 f., BAGE 166, 54; 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 19 ff.; grundlegend BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 24 ff., BAGE 160, 70) .

  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 17; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 27) .

    Die Frage nach einer Verwirkung ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu beantworten (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 29; 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 33) .

    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger zum Zeitpunkt seines Widerspruchs noch nicht über sein Arbeitsverhältnis disponiert hatte (vgl. hierzu BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 84 f., BAGE 166, 54; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 31 ff.) .

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
    Ein Verstoß der Vorinstanzen gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 15; 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 11, BAGE 168, 25) .

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist damit insoweit gegenstandslos, als die Klage wegen des Beschäftigungsanspruchs abgewiesen wurde (vgl. BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 12, BAGE 168, 25; 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - Rn. 26) .

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
    Bezogen auf die Ausübung des Rechts aus § 613a Abs. 6 BGB gilt umgekehrt, je mehr Zeit seit dem Betriebsübergang verstrichen ist und je länger der Arbeitnehmer bereits für den neuen Inhaber gearbeitet hat, desto geringer sind die Anforderungen an das Umstandsmoment (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 30) .

    Die Frage nach einer Verwirkung ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu beantworten (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 29; 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 33) .

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
    Ein Verstoß der Vorinstanzen gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 15; 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 11, BAGE 168, 25) .

    d) Das Berufungsurteil ist daher - ohne dass es eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte - zu berichtigen (vgl. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 20; 14. November 2017 - 3 AZR 515/16 - Rn. 19, BAGE 161, 47) .

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
    a) Das Widerspruchsrecht ist verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - zu B I 2 a der Gründe, BVerfGE 128, 157; BAG 11. Dezember 2014 - 8 AZR 943/13 - Rn. 32) , nicht aber unionsrechtlich geboten (vgl. EuGH 7. März 1996 - C-171/94 - [Merckx] Rn. 33 ff.) , so dass auch dessen nähere Ausgestaltung allein nationalem Recht unterliegt (vgl. EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91 - [Katsikas] Rn. 35; BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 17, BAGE 160, 70) .

    Es hat - im Einklang mit den vom Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Rechtssätzen - zunächst berücksichtigt, dass - wie vorliegend - bei einer Unterrichtung über die "grundlegenden Informationen" zum Betriebsübergang und einer widerspruchslosen Weiterarbeit des Arbeitnehmers beim Erwerber über einen Zeitraum von sieben Jahren der Widerspruch sich allein aufgrund des Zeitablaufs als mit Treu und Glauben unvereinbar erweisen kann (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 81 f., BAGE 166, 54; 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 19 ff.; grundlegend BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 24 ff., BAGE 160, 70) .

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 943/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
    a) Das Widerspruchsrecht ist verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - zu B I 2 a der Gründe, BVerfGE 128, 157; BAG 11. Dezember 2014 - 8 AZR 943/13 - Rn. 32) , nicht aber unionsrechtlich geboten (vgl. EuGH 7. März 1996 - C-171/94 - [Merckx] Rn. 33 ff.) , so dass auch dessen nähere Ausgestaltung allein nationalem Recht unterliegt (vgl. EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91 - [Katsikas] Rn. 35; BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 17, BAGE 160, 70) .

    Rechtsfolge des Rückkehrrechts wäre nach § 6 Abs. 2 Unterabs. 2 ÜTV eine Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beklagten, während ein wirksamer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB das "alte" Arbeitsverhältnis ex tunc weiterbestehen ließe (vgl. BAG 11. Dezember 2014 - 8 AZR 943/13 - Rn. 34; 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26, BAGE 145, 8) .

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
    a) Der Kläger hat sich zur Begründung seines Anspruchs sowohl in den Vorinstanzen als auch in der Revisionsbegründung auf die Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung bei einem obsiegenden Urteil in einem Kündigungsschutzverfahren bezogen (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122) , die er auf den vorliegenden Fall für entsprechend anwendbar hält.
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
    (1) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 20; 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 215/17

    Höhe des Beilhilfeanspruchs nach Altersteilzeit

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

  • EuGH, 27.02.2020 - C-298/18

    Grafe und Pohle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10

    Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • EuGH, 13.06.2019 - C-664/17

    Ellinika Nafpigeia

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2020 - 4 Sa 397/20

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - tarifvertragliches

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 157/22

    "in der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer iSv. § 17 KSchG

    Die erforderliche Auslegung des Antrags hat unter Berücksichtigung seiner objektiven Sinnhaftigkeit zu erfolgen (vgl. BAG 2. Februar 2022 - 7 AZR 573/20 - Rn. 64; 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45; 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 62) .
  • BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Förderung wissenschaftlicher

    Das gilt auch dann, wenn die Formulierung des Antrags seinen Hilfscharakter nicht unmittelbar zu erkennen gibt (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 38) .

    Die erforderliche Auslegung des Antrags hat unter Berücksichtigung seiner objektiven Sinnhaftigkeit zu erfolgen (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45) .

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20

    Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung - Beteiligung Betriebsrat -

    Eine Verletzung des Antragsgrundsatzes nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO liegt nicht nur vor, wenn einer Partei ohne ihren Antrag etwas zugesprochen wird, sondern auch, wenn ihr ein nicht zur Entscheidung gestellter Anspruch aberkannt wird (BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 42 mwN) .

    Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts ist daher - ohne dass es eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte - zu berichtigen (vgl. zum Revisionsverfahren BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 47; 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 20) .

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